Stromkennzeichnung der Berliner Energieagentur GmbH
Die Europäische Gemeinschaft hat die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet.
Die Stromkennzeichnung der Berliner Energieagentur GmbH (gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz) für Stromlieferungen an unsere Kunden im Jahr 2022 (Gültigkeit vom 01.11.2023 – 31.10.2024) können Sie hier herunterladen.