BEA Kiezstrom® = Mieterstrom

Warum Mieterstrom?

Mieterstrom soll dazu beitragen, die Energiewende in die Städte zu bringen, sodass auch Sie als Bewohner oder Gewerbetreibender in einem Mehrfamilienhaus davon profitieren.

Was ist die Grundlage für Mieterstrom?

Seit August 2017 gibt es ein bundesweites Mieterstromgesetz. Damit werden der Betrieb von Solarstromanlagen und die lokale Vermarktung dieses sauberen Stroms gefördert. Auch die Erzeugung von Strom in Blockheizkraftwerken (BHKW) ist geregelt. Im Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist festgelegt, wie hoch die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins allgemeine Netz und in ein gebäudeeigenes Netz sind.

Welche Erfahrungen hat die Berliner Energieagentur (BEA)?

Die BEA hat vor über 20 Jahren die ersten Mieterstrommodelle in Berlin gestartet. Mittlerweile betreiben wir über 150 dezentrale Erzeugungsanlagen in Berlin und Umland. Unser Mieterstrom heißt BEA Kiezstrom®.

Wie funktioniert Mieterstrom technisch?

Beim Mieterstrom liegen Erzeugung und Verbrauch räumlich eng zusammen. Zugleich sind das hausinterne und das externe Stromnetz miteinander in ständigem Austausch. Zähler an den Schnittstellen messen, wie viel Strom aus dem Haus ins allgemeine Stromnetz fließt – und umgekehrt. Der im Gebäude erzeugte Strom dient vorrangig dazu, den lokalen Bedarf zu decken. Ist die Abnahme gering und die Produktion zum Beispiel aufgrund hoher Sonneneinstrahlung hoch, so fließt der Überschussstrom automatisch ins allgemeine Stromnetz.

Welche Steuern und Abgaben fallen an?

Für den Strom, der direkt im Gebäude genutzt wird und nicht durch Leitungen des allgemeinen Stromnetzes fließt, fallen bestimmte Steuern und Abgaben weg. Dies sind die Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuern sowie einige kleinere Umlagen. Auf den Strompreis aufgeschlagen werden jedoch wie bei jedem anderen Stromtarif auch die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien sowie die Mehrwertsteuer.